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   RG, 19.03.1936 - 2 D 98/36   

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https://dejure.org/1936,294
RG, 19.03.1936 - 2 D 98/36 (https://dejure.org/1936,294)
RG, Entscheidung vom 19.03.1936 - 2 D 98/36 (https://dejure.org/1936,294)
RG, Entscheidung vom 19. März 1936 - 2 D 98/36 (https://dejure.org/1936,294)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Welche Bedeutung haben bewußt falsche Vorbehalte im Vermögensverzeichnis bei Leistung des Offenbarungseides? 2. Zum Begriffe des Rechtsnachteils im Sinne des § 158 StGB.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 70, 142
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 12.08.1947 - Ss 92/47

    "Euthanasie"-Prozess gegen Walter Eugen Schmidt und Helene Schürg

    Auch das Bewusstsein, die Handlungsweise verstosse möglicherweise gegen irgendwelche, wenn auch im einzelnen nicht klar vorgestellte gesetzliche Bestimmungen (RGSt. 70, 142), reicht zweifelsfrei aus, und bei der Tötung von Menschen ist dieses Bewusstsein in aller Regel vorhanden.
  • BGH, 15.02.1957 - 1 StR 471/56
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  • BGH, 18.07.1952 - 1 StR 860/51

    Rechtsmittel

    Als Nachteil ist aber nicht schon die Verschlechterung der Beweislage anzusehen, die in der Versicherung selbst liegt, sondern nur eine darauf beruhende weitere ungünstige Veränderung der Lage (RG JW 1934, 559; RGSt 70, 142).
  • OLG Frankfurt, 21.06.1949 - Ss 199/49

    Erschiessung eines deutschen Soldaten, der versucht hatte in die Unterkunft

    Selbst wenn man sich auf den von der Nachkriegsrechtsprechung vielfach vertretenen Standpunkt stellt, wonach zum Vorsatz stets das Bewusstsein der Gesetzwidrigkeit oder sonstigen Unrechtmässigkeit gehört, so genügt doch insoweit auch das Bewusstsein, die Handlungsweise verstosse möglicherweise gegen irgendwelche, wenn auch im Einzelnen nicht klar vorgestellte gesetzliche Bestimmungen (RGSt. 70, 142).
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